Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen (Flughafenausweis)

Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden. Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie über den Ausweisdienst des Flughafens. Dieser leitet den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiter. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:
  • Sicherheitskontrollen
  • der Abfertigung
  • dem Transport
  • der Kontrolle von Luftfracht.
Zum Sicherheitsbereich zählen
  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
  • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
  • zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen
Die Regelung betrifft somit auch:
  • Pilotinnen und Piloten,
  • Flugschülerinnen und Flugschüler,
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
  • Schülerpraktikantinnen und -praktikanten,
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
  • Händler und Gewerbetreibende sowie
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.
Hinweis
Eine Zugangsberechtigung (Flughafenausweis) gilt nur für bestimmte Bereiche im Sicherheitsbereich des Flughafens und gilt.maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.

Verfahrensablauf
Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig. In der Regel beantragen Sie zusammen mit der Zugangsberechtigung Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung. Es sei denn, Sie haben bereits eine gleichwertige Überprüfung durchlaufen.

1. Schriftlicher Antrag
Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber oder bei die Ausweisstelle am Flughafen. In den meisten Fällen sind beide Anträge in einem Formular verknüpft. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Antragsformulare und Verfahren.

2. Füllen Sie die Formularseiten aus und holen Sie die Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers ein. Sie können den Antrag daraufhin selbst beim Flughafenbetreiber einreichen oder ihn von Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber einreichen lassen.

3. Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.

4. Der Flughafenbetreiber leitet den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung an die Luftsicherheitsbehörde weiter.

5. Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie mit einem Bescheid über das Ergebnis. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls über das Ergebnis informiert, erhalten jedoch keine detaillierte Begründung.

6. Ist das Ergebnis positiv und sieht der Flughafenbetreiber ebenfalls keine Hinderungsgründe, stellt er Ihnen einen Flughafenausweis, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, aus. Bei Abholung des Flughafenausweises beim Flughafenbetreiber ist das persönliche Erscheinen notwendig.

7. Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis. Sie können allerdings Widerspruch einlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Zugangberechtigung für den Flughafen (Flughafenausweis)
    Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber oder bei die Ausweisstelle am Flughafen.
  • beidseitige Kopie des Personalausweises oder beidseitige Kopie des Reisepasses
  • Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (Tag genau)
  • Wohnorte der letzten 10 Jahre
  • Falls Wohnsitz in den vergangenen fünf Jahren mehr als sechs Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis

Gebühren

56,00 bis 110,00 Euro je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1-6 Wochen

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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