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Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde)
велика карта Контакт
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde)
- Otto-Schmirgal-Straße 3 , 10319 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 9028-7153
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Інтернет сторінка
Kein barrierefreier Zugang möglich
- Wegen Bauarbeiten und Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung, besteht kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt.
- Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte per E-Mail, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können.
години роботи
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Вівторок
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
середа
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Четвер
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
п'ятниця
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
U Tierpark
- 296
- N50
- M17
- U5
-
Erieseering
- 296
- N50
-
U Tierpark
-
Tram
-
U Tierpark
- M17
-
Criegernweg
- M17
-
U Tierpark
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Das Bürgeramt 3 befindet sich im Tierparkcenter in der 1. EtageДодаткова інформація щодо місця перебування
Lichtbilder- Für die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
- Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 Euro.
- Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
- Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
варіанти оплати
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden
Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
- Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
Записатися на зустріч
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Передумови
- Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
- Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
-
Mindestalter 16 Jahre
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. - Узгодження зустрічі
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Необхідні документи
-
Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt. -
Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen im Original mit. -
Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
- Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
- Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
-
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Формуляри
збори
keine
Правові основи
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Приблизний термін опрацювання
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bundesmeldegesetz (Bundesinnenministerium)
- Weiterführende Hinweise zu Anmeldungen/Widerspruchsrechte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
- Wohnsitz - Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden (Dienstleistung)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.