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Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
- Petersburger Straße 86 - 90 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 90298 - 2246
- Fax: (030) 90298 - 2445
- E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.
Verkehrsanbindungen
- Tram
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- Bersarinplatz
- U-Bahn
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- U 5: Frankfurter Tor
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen und durch eine Stellvertretung betreiben möchten, dann benötigen Sie bis zur Erteilung der Stellvertretungserlaubnis eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis auf Widerruf. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis wird der (vorläufigen) Erlaubnisinhaberin bzw. dem (vorläufigen) Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die vorläufige Stellvertretung ausüben soll, erteilt. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen. Die Erlaubnis wird Ihnen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Zahlung der Gebühr per Post bekannt gegeben.
Voraussetzungen
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Übernahme eines erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetriebs
Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger. -
Vorläufige Gaststättenerlaubnis des Inhabers / der Inhaberin
Die/Der Gaststätteninhaberin/-inhaber muss eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt -
Personaldokument der/des vorläufigen Erlaubnisinhaberin/-inhabers sowie der vorläufigen Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Vorläufige Gaststättenerlaubnis der Inhaberin /des Inhabers
Eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitlich beantragt sein.
Gebühren
- 17,00 bis 93,75 Euro je Aufwand für eine unbefristete Erlaubnis
- 17,00 bis 31,25 Euro je Aufwand für eine befristete Erlaubnis
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.