Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
  • Dienstag

      9:00 bis 11:00 Uhr
  • Donnerstag

      14:00 bis 17:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • X69, 197 Mehrower Allee
S-Bahn
  • S7 Mehrower Allee

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen

Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen und durch eine Stellvertretung betreiben möchten, dann benötigen Sie bis zur Erteilung der Stellvertretungserlaubnis eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis auf Widerruf. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis wird der (vorläufigen) Erlaubnisinhaberin bzw. dem (vorläufigen) Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die vorläufige Stellvertretung ausüben soll, erteilt. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Verfahrensablauf:
  1. Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (mit Alkoholausschank) als Stellvertretung vorläufig übernehmen möchten, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Damit Sie den Betrieb bereits vorläufig in Stellvertretung weiter betreiben dürfen, müssen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen. Den Antrag müssen Sie zusammen mit der Stellvertretungserlaubnis stellen. Der Antrag kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
  2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die vorläufige Stellvertretungserlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.

Voraussetzungen

  • Übernahme eines erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetriebs
    Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis des Inhabers / der Inhaberin
    Die/Der Gaststätteninhaberin/-inhaber muss eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
    online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt
  • Personaldokument der/des vorläufigen Erlaubnisinhaberin/-inhabers sowie der vorläufigen Stellvertretung
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis der Inhaberin /des Inhabers
    Eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitlich beantragt sein.

Gebühren

  • 17,00 bis 93,75 Euro je Aufwand für eine unbefristete Erlaubnis
  • 17,00 bis 31,25 Euro je Aufwand für eine befristete Erlaubnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.

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