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Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ordnungsamt Lichtenberg
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296 - 4310
- Fax: (030) 9028-7036
- E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00-13.00
-
Donnerstag
-
14.00-17.00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
Verkehrsanbindungen
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Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
-
Oberseestr.
- M5
-
Berlin, Freienwalder Str.
- 21
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen und durch eine Stellvertretung betreiben möchten, dann benötigen Sie bis zur Erteilung der Stellvertretungserlaubnis eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis auf Widerruf. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis wird der (vorläufigen) Erlaubnisinhaberin bzw. dem (vorläufigen) Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die vorläufige Stellvertretung ausüben soll, erteilt. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Verfahrensablauf:
Verfahrensablauf:
- Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (mit Alkoholausschank) als Stellvertretung vorläufig übernehmen möchten, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Damit Sie den Betrieb bereits vorläufig in Stellvertretung weiter betreiben dürfen, müssen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen. Den Antrag müssen Sie zusammen mit der Stellvertretungserlaubnis stellen. Der Antrag kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die vorläufige Stellvertretungserlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.
Voraussetzungen
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Übernahme eines erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetriebs
Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger. -
Vorläufige Gaststättenerlaubnis des Inhabers / der Inhaberin
Die/Der Gaststätteninhaberin/-inhaber muss eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt -
Personaldokument der/des vorläufigen Erlaubnisinhaberin/-inhabers sowie der vorläufigen Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Vorläufige Gaststättenerlaubnis der Inhaberin /des Inhabers
Eine gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitlich beantragt sein.
Gebühren
- 17,00 bis 93,75 Euro je Aufwand für eine unbefristete Erlaubnis
- 17,00 bis 31,25 Euro je Aufwand für eine befristete Erlaubnis
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.