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Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
- Petersburger Straße 86 - 90 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 90298 - 2246
- Fax: (030) 90298 - 2445
- E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.
Verkehrsanbindungen
- Tram
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- Bersarinplatz
- U-Bahn
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- U 5: Frankfurter Tor
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen
Sofern Sie Ihr erlaubnisbedüftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin bzw. dem Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die Stellvertretung ausüben soll, erteilt und kann befristet werden.
Verfahrensablauf:
Verfahrensablauf:
- Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (mit Alkoholausschank) als Stellvertretung betreiben möchten, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Stellvertretungserlaubnis beantragen. Der Antrag kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Erlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.
Voraussetzungen
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Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
Die Gaststätteninhaberin oder der Gaststätteninhaber muss eine gültige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen. -
Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen -
Sachkunde der Stellvertretung
Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
Online möglich oder formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt. -
Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
Eine gültige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitgleich beantragt sein. -
Personaldokument der/des Erlaubnisinhaberin/-inhabers und der Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Sachkundenachweis der Stellvertretung
Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).
Gebühren
- 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand für eine unbefristete Erlaubnis
- 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand für eine befristete Erlaubnis
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.