Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.

Verkehrsanbindungen

Tram
  • Bersarinplatz
U-Bahn
  • U 5: Frankfurter Tor

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen

Sofern Sie Ihr erlaubnisbedüftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin bzw. dem Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die Stellvertretung ausüben soll, erteilt und kann befristet werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen. Die Erlaubnis wird Ihnen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Zahlung der Gebühr per Post bekannt gegeben.

Voraussetzungen

  • Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
    Die Gaststätteninhaberin oder der Gaststätteninhaber muss eine gültige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen
  • Sachkunde der Stellvertretung
    Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
    Online möglich oder formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
    Eine gültige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitgleich beantragt sein.
  • Personaldokument der/des Erlaubnisinhaberin/-inhabers und der Stellvertretung
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Sachkundenachweis der Stellvertretung
    Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).

Gebühren

  • 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand für eine unbefristete Erlaubnis
  • 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand für eine befristete Erlaubnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.

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