Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer gelegentlich bei Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet.

Darunter fällt z.B.
  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag
  • Veranstaltungen/Events, die nicht nach der GewO festgesetzt sind.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Antrag auf Ausnahme aus besonderem Anlass
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
  • Peronaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

20,00 Euro (Regelfall)

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.

Für Sie zuständig

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