Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Hinweise zu Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt arbeitet gegenwärtig ohne offene Sprechzeiten.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit persönlicher Vorsprachen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Für Terminabsprachen wählen Sie bitte die Rufnummer (030) 90 296 4310. Sie werden dann zu dem entsprechenden Fachbereich weitergeleitet.

Verkehrsanbindungen

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer gelegentlich bei Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet.

Darunter fällt z.B.
  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag
  • Veranstaltungen/Events, die nicht nach der GewO festgesetzt sind.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Antrag auf Ausnahme aus besonderem Anlass
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

20,00 Euro (Regelfall)

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.