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Handwerk - Austritt eines Lehrlings melden
Die Lehrlingsrolle stellt ein Verzeichnis der im Bezirk der Handwerkskammer Berlin bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse dar, welches gemäß der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung geführt werden muss.
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt oder aufgelöst, ist dies der Handwerkskammer Berlin/Referat Lehrlingsrolle unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung in der Lehrlingsrolle löschen kann.
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt oder aufgelöst, ist dies der Handwerkskammer Berlin/Referat Lehrlingsrolle unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung in der Lehrlingsrolle löschen kann.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Berufsausbildungsverhältnis wurde gekündigt oder aufgelöst
-
Der Ausbildungsbetrieb macht die Mitteilung
Der Ausbildungsbetrieb muss zur Löschung des Berufsausbildungsvertrages der Handwerkskammer Berlin schriftlich mittteilen, zu wann das Berufsausbildungsverhältnis beendet wurde. Dabei ist der genaue Tag anzugeben.
Erforderliche Unterlagen
-
Austrittsmeldung für einen Lehrling
Die Austrittsmeldung kann online, formlos per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen, ggfs. kann auch das Formular der Handwerkskammer Berlin genutzt werden.
- Geben Sie den geanuen Tag an, zu dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wurde.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3 Werktage