Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen

Wenn sich Änderungen bei wesentlichen Inhalten des Berufsausbildungsvertrages während der Ausbildung ergeben, müssen Sie die Änderungen der Handwerkskammer mitteilen.

Wesentliche Inhalte eines Berufsausbildungsvertrages sind: Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlpflichtbaustein, Ausbildungsvergütung und Urlaubsanspruch.

Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie eine zweiseitige Willenserklärung, d. h. ein Schreiben mit Bitte um Änderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle. Die Willenserklärung bzw. Änderungsmitteilung muss von dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden unterschrieben und an die Handwerkskammer Berlin geschickt werden.
  • Eine Änderung der Vergütung oder des Urlaubs muss nur mitgeteilt werden, wenn sich diese vermindern sollen.
  • Änderungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen vorgenommen werden, müssen nicht angezeigt werden.
  • Für eine Änderung der Ausbildungsdauer ist ein separater Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung zu stellen (unter "Weiterführende Informationen").
2. Die Handwerkskammer prüft den Änderungsantrag und ändert die Angaben in der Lehrlingsrolle.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung (zweiseitige Willenserklärung) in Kopie
    Die Änderungsmitteilung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden unterschrieben sein.
    • Eine Änderung der Kontaktdaten, wie z. B. Adressänderungen, können per E-Mail an lehrlingsrolle@hwk-berlin.de angezeigt werden.
  • Ggfs. Nachweis für die Änderung bei Namensänderung
    Für Namensänderungen wird ein amtlicher Nachweis über diese Änderung, z. B. eine Heiratsurkunde oder Ähnliches benötigt.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

innerhalb von 1 – 2 Werktagen bei Vollständigkeit der Unterlagen

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