Handwerk - Austritt eines Lehrlings melden

Die Lehrlingsrolle stellt ein Verzeichnis der im Bezirk der Handwerkskammer Berlin bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse dar, welches gemäß der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung geführt werden muss.

Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt oder aufgelöst, ist dies der Handwerkskammer Berlin/Referat Lehrlingsrolle unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung in der Lehrlingsrolle löschen kann.

Voraussetzungen

  • Berufsausbildungsverhältnis wurde gekündigt oder aufgelöst
  • Der Ausbildungsbetrieb macht die Mitteilung
    Der Ausbildungsbetrieb muss zur Löschung des Berufsausbildungsvertrages der Handwerkskammer Berlin schriftlich mittteilen, zu wann das Berufsausbildungsverhältnis beendet wurde. Dabei ist der genaue Tag anzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Austrittsmeldung für einen Lehrling
    Die Austrittsmeldung kann formlos per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen, ggfs. kann auch das Formular der Handwerkskammer Berlin genutzt werden.
    • Geben Sie den geanuen Tag an, zu dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wurde.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

3 Werktage

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