Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen am Standort Handwerkskammer Berlin

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Kontakt

  • Handwerkskammer Berlin
  • Handwerkskammer Berlin
  • Blücherstr. 68 10961 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Handwerkskammer - Lehrlingsrolle
  • Tel.: (030) 25903-345 oder -346 oder -334
  • Fax: (030) 25903-325

Öffnungszeiten

  • Montag

      8 bis 16 Uhr
  • Dienstag

      10 bis 18 Uhr
  • Mittwoch

      8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag

      8 bis 16 Uhr
  • Freitag

      8 bis 14 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch unbedingt notwendig ist, viele Leistungen lassen sich bequem online beantragen. Individuelle Terminabsprachen sind möglich, nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt zu der entsprechenden Fachabteilung auf.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen

Wenn sich Änderungen bei wesentlichen Inhalten des Berufsausbildungsvertrages während der Ausbildung ergeben, müssen Sie die Änderungen der Handwerkskammer mitteilen.

Wesentliche Inhalte eines Berufsausbildungsvertrages sind: Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlpflichtbaustein, Ausbildungsvergütung und Urlaubsanspruch.

Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie eine zweiseitige Willenserklärung, d. h. ein Schreiben mit Bitte um Änderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
  • Die Willenserklärung bzw. Änderungsmitteilung muss von dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden unterschrieben und an die Handwerkskammer Berlin geschickt werden.
  • Eine Änderung der Vergütung oder des Urlaubs muss nur mitgeteilt werden, wenn sich diese vermindern sollen.
  • Änderungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen vorgenommen werden, müssen nicht angezeigt werden.
  • Für eine Änderung der Ausbildungsdauer ist ein separater Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung zu stellen (unter "Weiterführende Informationen").

2. Die Handwerkskammer prüft den Änderungsantrag und ändert die Angaben in der Lehrlingsrolle.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung (zweiseitige Willenserklärung) in Kopie
    online möglich oder schriftlich
    Die Änderungsmitteilung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden unterschrieben sein.
    • Eine Änderung der Kontaktdaten, wie z. B. Adressänderungen, können per E-Mail an lehrlingsrolle@hwk-berlin.de angezeigt werden.
  • Ggfs. Nachweis für die Änderung bei Namensänderung
    Für Namensänderungen wird ein amtlicher Nachweis über diese Änderung, z. B. eine Heiratsurkunde oder Ähnliches benötigt.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

innerhalb von 1 – 2 Werktagen bei Vollständigkeit der Unterlagen

Chat

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