Handwerk - Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle am Standort Handwerkskammer Berlin

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Kontakt

  • Handwerkskammer Berlin
  • Handwerkskammer Berlin
  • Blücherstr. 68 10961 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Handwerkskammer - Lehrlingsrolle
  • Tel.: (030) 25903-345 oder -346 oder -334
  • Fax: (030) 25903-325

Öffnungszeiten

  • Montag

      8 bis 16 Uhr
  • Dienstag

      10 bis 18 Uhr
  • Mittwoch

      8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag

      8 bis 16 Uhr
  • Freitag

      8 bis 14 Uhr

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Dienstleistungsbeschreibung

Handwerk - Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle

Die Lehrlingsrolle stellt ein Verzeichnis der im Bezirk der Handwerkskammer Berlin bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse dar, welches gemäß der Handwerksordnung zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung geführt werden muss.

Zu diesem Zweck hat der Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss bei der Handwerkskammer Berlin zur Eintragung in die Lehrlingsrolle einzureichen.

Verfahrensablauf
  1. Der Ausbildungsbetrieb reicht den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Vertragsabschluss bei der Handwerkskammer Berlin ein.
  2. Die Handwerkskammer prüft, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung entspricht und ob eine Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt.
  3. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt die Kammer den Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle ein.

Voraussetzungen

  • Ausbildungsberechtigung
    • Lehrlinge darf nur einstellen und ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
    • Lehrlinge dürfen nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Lehrlinge in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
    Der Berufsausbildungsvertrag kann nur in die Lehrlingsrolle eingetragen werden, wenn er den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung entspricht.
  • Für Auszubildende unter 18 Jahren: Erstuntersuchung
  • Zuständigkeit der Handwerkskammer Berlin
    Die Ausbildungsstätte befindet sich im Kammerbezirk Berlin. Die Ausbildungsstätte ist zu 100 % dem Handwerk zugeordnet und/oder es wird ein handwerklicher Beruf ausgebildet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle (Berufsausbildungsvertrag)
    • Der Berufsausbildungsvertrag besteht aus 2 Seiten und ist im Vertragssatz in 3 Ausführungen vorhanden. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse stellt die Seite 1 und 2 des Vertragssatzes dar.
    • Bevor alle Vertragsexemplare im Original unterschrieben zu der zuständigen Innung bzw. zur Handwerkskammer Berlin geschickt werden, sollte eine Kopie des Vertrages gemacht werden.
  • Ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung (in Kopie)
    Bei Auszubildenden, die zu Ausbildungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind, ist die ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz in Kopie dem Vertrag beizufügen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.
  • Beleg für eine evtl. Verkürzung der Ausbildungszeit (in Kopie)
    Bei Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund vorangegangener Ausbildung bzw. aufgrund des Schulabschlusses sind entsprechende Unterlagen in Kopie (z.B. Schulzeugnisse, Gesellenbrief etc.) dem Vertrag beizufügen.
  • Ausbilderbogen
    Bei Benennung eines neuen Ausbilders sind der Ausbilderbogen sowie der Nachweis der Ausbildungsberechtigung dem Vertrag beizufügen.

Gebühren

  • 16,00 Euro: Die Einschreibegebühr fällt für den Ausbildungsbetrieb an
  • ggfs. wird die Gebühr von der jeweils zuständigen Innung erhoben und kann in der Höhe abweichen.

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