Aufenthaltsgewährung (FG 1) zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - erkennungsdienstliche Behandlung
Ab dem 01.06.2022 muss auf Grund einer Gesetzesänderung bei allen Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, eine erkennungsdienstliche Behandlung (ed-Behandlung) durchgeführt werden. Bei der ed-Behandlung werden die Fingerabdrücke abgenommen und im Ausländerzentralregister (AZR) hinterlegt.
Verfahrensablauf
1. Sie werden vom LAF per E-Mail angeschrieben und zum Termin eingeladen.
3. Das LEA prüft im Nachgang, ob die ed-Behandlung stattgefunden hat.
Verfahrensablauf
1. Sie werden vom LAF per E-Mail angeschrieben und zum Termin eingeladen.
- Ihre Mitwirkung ist zwingend erforderlich. Sie müssen zu dem Ihnen angekündigten Termin erscheinen.
- Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an ed-termine@laf.berlin.de.
3. Das LEA prüft im Nachgang, ob die ed-Behandlung stattgefunden hat.
Voraussetzungen
- Sie hatten bereits vor dem 31.05.2022 einen "Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz" beim LEA gestellt
- Sie haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bzw. eine Fiktionsbescheinigung erhalten
- Ihre Fingerabdruckdaten wurden noch nicht im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert
- Sie sind mindestens 14 Jahre alt
-
Sie wollen den Termin absagen oder ändern:
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich - abweichend vom Absage-Link in der Termin-Bestätigung - an die E-Mailadresse: ed-termine@laf.berlin.de. Das LAF bucht Ihnen daraufhin einen neuen Termin.
Erforderliche Unterlagen
-
Terminbestätigung
(als Ausdruck oder per E-Mail)
Den Termin für die ed-Behandlung erhalten Sie per E-Mail vom LAF.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-10 min
Hinweise zur Zuständigkeit
Einen Termin erhalten Sie vom LAF. Sie können sich selbst keinen Termin buchen.
Für Sie zuständig
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