Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Bürgeramt Marzahner Promenade
- Marzahner Promenade 11 , 12679 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-2555
- E-Mail: buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Ab Montag, den 14. Oktober bis Freitag, den 29. November 2024 wird das Bürgeramt Marzahner Promenade wegen technischer Probleme geschlossen. Fertiggestellte Personaldokumente und Führerscheine, die im Bürgeramt Marzahner Promenade beantragt wurden, können ab 14. Oktober 2024 ohne Termin ausschließlich im Bürgeramt Biesdorf-Center abgeholt werden.
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen:
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
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- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
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- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
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S Marzahn
- 191
- 291
- 192
- 195
- X54
-
Marzahner Promenade
- 191
- 192
- 195
-
S Marzahn
-
Tram
-
S Marzahn
- 16
- 27
- M6
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Marzahner Promenade
- 16
- 27
- M6
-
S Marzahn
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum in Spalte 12 eingetragenen Ablaufdatum. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
-
Ersterteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse C oder Klasse D
Eine Erstausstellung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D. -
oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse C
Eine Erweiterung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse C. -
oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse D
Eine Erweiterung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse D. -
oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis
Eine Verlängerung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis. -
oder Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis für die Klasse C oder Klasse D nach Entziehung oder nach Verzicht
Eine Ausstellung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Erforderliche Unterlagen
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Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
z.B. Personalausweis oder Pass - Personalausweis oder Pass
- ggf. Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Gültiger Kartenführerschein
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
-
Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
- Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
- Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN
Gebühren
- 32,50 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 7,00 Euro: für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen (Zusatzausbildung für Gefahrgut- und Tiertransporte)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Hinweis
Wenn Sie die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN beantragen wollen, buchen Sie bitte einen Termin für die Dienstleistungen Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.