Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
Sollten Sie in einer der nachfolgend genannten Situationen Ihr Anliegen zeitnah erledigen müssen, sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Für alle Bürgerämter gilt:
- Sie benötigen für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ggf. ihre minderjährigen Familienangehörigen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist berlinweit kein freier Termin buchbar und es ist kein anderes Personaldokument vorhanden.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar oder wird auf andere Art und Weise glaubhaft gemacht.
- Sie benötigen nach Verlust ein oder mehrere neue Personaldokumente und besitzen kein anderes gültiges Personaldokument.
Voraussetzungen:
keine
Für Bürgerämter in Bezirken, die auch für Parkraumbewirtschaftung zuständig sind, gilt:
- Sie beantragen erstmalig einen Bewohnerparkausweis bzw. wegen Umzug, Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel einen neuen.
Der Antrag kann auch online oder schriftlich per Post mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden
(service.berlin.de/dienstleistung/121721/).
Voraussetzungen:
einschlägiger Nachweis
Für alle Notfallvorsprachen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.