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Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
Notfallkunden für alle Bürgerämter sind:
Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen:
keine
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich den Bürgerämtern vor Ort.
Für Bürgerämter in Bezirken, die auch für Parkraumbewirtschaftung zuständig sind, gilt:
Notfallkunden sind:
Kunden, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel eine Anwohnervignette beantragen.
Voraussetzungen:
Einschlägiger Nachweis.
Kunden, die erstmalig eine Anwohnervignette beantragen.
Voraussetzungen:
keine
Kunden, die eine Gästevignette beantragen
Voraussetzungen:
Der Besuchstermin des Gastes liegt vor einem buchbaren Termin in einem der Bürgerämter des betroffenen Bezirks.
Für alle Notfallkunden im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich den Bürgerämtern vor Ort.