Baustelle – Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln
Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
Für die Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigen (Bau-) Unternehmen vor deren Beginn daher eine verkehrsrechtliche Anordnung der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:
- wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung von Baustellen
Für die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlichem Straßenland benötigt der Bauherr eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
(unter "Online-Abwicklung")
- mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
- und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
-
Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
- Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
- bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
-
Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel)
Arbeitsstellen im Bereich von Lichtzeichenanlagen (Ampel) erfordern eine Darstellung der Arbeitsstelle und der beabsichtigten Sicherungen auf einem amtlichen Lageplan der Lichtzeichenanlage. Diese Lagepläne sind bei Alliander Stadtlicht GmbH (Generalübernehmer für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Lichtzeichenanlagen) erhältlich.
-
Ggf. weitere Unterlagen
z.B.: Musterschreiben für geplante Anwohnerinformationen, Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen, Vollmacht bei Antragstellung für Dritte oder Dokumentationen erfolgter Abstimmungen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs und in Abhängigkeit von entsprechenden Priorisierungen. Je nach Komplexität der Arbeiten, der notwendigen Abstimmungen und des Antragsaufkommens kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- Für Anordnungen von Arbeitsstellen im fließenden Verkehr auf Fahrbahnen des übergeordneten Straßennetzes (Straßen der Stufen 0 - III in der Karte des übergeordneten Straßennetzes; siehe weiterführende Informationen) ist die Abteilung VI A Zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig.
- Ordnungsaufgaben nach Anlage Nr. 11, Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (siehe "Rechtsgrundlagen")
- Für Anordnungen anderer Arbeitsstellen sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Diese sind Teil der Straßen- und Grünflächenämter.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg