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Baustelle – Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln

Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).

Für die Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigen (Bau-) Unternehmen vor deren Beginn daher eine verkehrsrechtliche Anordnung der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:

  • wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
  • ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Die Anordnungen sind zu befolgen und Lichtzeichenanlagen (Ampeln) zu bedienen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
    (unter "Online-Abwicklung")
    • mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
    • und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
    • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
    • bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
  • Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel)
    Arbeitsstellen im Bereich von Lichtzeichenanlagen (Ampel) erfordern eine Darstellung der Arbeitsstelle und der beabsichtigten Sicherungen auf einem amtlichen Lageplan der Lichtzeichenanlage. Diese Lagepläne sind bei Alliander Stadtlicht GmbH (Generalübernehmer für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Lichtzeichenanlagen) erhältlich.
  • Ggf. weitere Unterlagen
    z.B.: Musterschreiben für geplante Anwohnerinformationen, Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen, Vollmacht bei Antragstellung für Dritte oder Dokumentationen erfolgter Abstimmungen

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 bis 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs und in Abhängigkeit von entsprechenden Priorisierungen. Je nach Komplexität der Arbeiten, der notwendigen Abstimmungen und des Antragsaufkommens kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Zuständige Behörden

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

  • Für Anordnungen von Arbeitsstellen im fließenden Verkehr auf Fahrbahnen des übergeordneten Straßennetzes (Straßen der Stufen 0 - III in der Karte des übergeordneten Straßennetzes; siehe weiterführende Informationen) ist die Abteilung VI A Zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig.
  • Ordnungsaufgaben nach Anlage Nr. 11, Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (siehe "Rechtsgrundlagen")
Straßenverkehrsbehörden der Bezirke
  • Für Anordnungen anderer Arbeitsstellen sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Diese sind Teil der Straßen- und Grünflächenämter.

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Pankow

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Bezirksamt Spandau

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

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Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz