Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung
Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Davon ausgenommen ist die Inanspruchnahme der Straße auf Gehwegen (bei Containern auch am Fahrbahnrand außerhalb von Halteverbotsbereichen) im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf Anliegergrundstücken bis zu 10 Tagen und 10 m² (Anliegergebrauch).
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sondernutzung durch Flächen zur Einrichtung von Baustellen
(Online-Abwicklung)
Gebühren
- 80,00 bis 200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
- 150,00 bis 650,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
- 600,00 bis 1.200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
Sondernutzungsgebühren:
- 2,00 bis 7,50 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe)
- 4,00 bis 20,00 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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