Baustelle – Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Baustelle – Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln
Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
Für die Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigen (Bau-) Unternehmen vor deren Beginn daher eine verkehrsrechtliche Anordnung der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:
- wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung von Baustellen
Für die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlichem Straßenland benötigt der Bauherr eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
(unter "Online-Abwicklung")
- mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
- und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
-
Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
- Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
- bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
-
Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel)
Arbeitsstellen im Bereich von Lichtzeichenanlagen (Ampel) erfordern eine Darstellung der Arbeitsstelle und der beabsichtigten Sicherungen auf einem amtlichen Lageplan der Lichtzeichenanlage. Diese Lagepläne sind bei Alliander Stadtlicht GmbH (Generalübernehmer für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Lichtzeichenanlagen) erhältlich.
-
Ggf. weitere Unterlagen
z.B.: Musterschreiben für geplante Anwohnerinformationen, Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen, Vollmacht bei Antragstellung für Dritte oder Dokumentationen erfolgter Abstimmungen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs und in Abhängigkeit von entsprechenden Priorisierungen. Je nach Komplexität der Arbeiten, der notwendigen Abstimmungen und des Antragsaufkommens kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- Für Anordnungen von Arbeitsstellen im fließenden Verkehr auf Fahrbahnen des übergeordneten Straßennetzes (Straßen der Stufen 0 - III in der Karte des übergeordneten Straßennetzes; siehe weiterführende Informationen) ist die Abteilung VI A Zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig.
- Ordnungsaufgaben nach Anlage Nr. 11, Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (siehe "Rechtsgrundlagen")
- Für Anordnungen anderer Arbeitsstellen sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Diese sind Teil der Straßen- und Grünflächenämter.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
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