Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
[Der Anmeldezeitraum ist abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.]
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren ist, wird es im Jahr 2025 eingeschult. Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.
Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:
1. Stellen Sie im Anmeldezeitraum einen Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule.
3. Der Online-Antrag muss zusätzlich noch ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren ist, wird es im Jahr 2025 eingeschult. Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.
Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:
- Der Besuch der zuständigen Schule würde längerfristig gewachsene, intensive persönliche Bindungen Ihres Kindes zu anderen Kindern, besonders zu Geschwistern, beeinträchtigen.
- Sie wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachen- oder Ganztagsangebot.
- Der Besuch der gewählten Schule würde Ihnen die Betreuung Ihres Kindes wesentlich erleichtern, vor allem aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.
1. Stellen Sie im Anmeldezeitraum einen Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule.
- Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.
3. Der Online-Antrag muss zusätzlich noch ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
Voraussetzungen
- Anmeldezeitraum: 07.10. bis 18.10.2024
-
Ihr Kind ist schulpflichtig
Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren und ist damit ab dem 01.08.2025 schulpflichtig. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit 07.10. bis 18.10.2024 in der für Sie zuständigen Grundschule, die Ihnen vom Bezirksschulamt mitgeteilt wird, an. -
Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder
Ihr Kind ist im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 31.03.2020 geboren und kann im Schuljahr 2025/2026 vorzeitig eingeschult werden. -
Persönliche Schulanmeldung in der zuständigen Schule
Der Online-Antrag ersetzt nicht die persönliche Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Schule.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
Online möglich oder Sie nutzen das PDF-Formular oder füllen den Antrag persönlich vor Ort aus
- Bei Online-Antragstellung: Sie können den Antrag digital ausfüllen und abschicken. Dieser muss noch ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
- Alternativ liegt der Antrag auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Schulamt ist für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zuständig.
Bei zentral verwalteten Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.