Anmeldung an der zuständigen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
[Der Anmeldezeitraum ist vom 09.Oktober bis 20.Oktober 2023.]
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es im Jahr 2024 eingeschult. Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt.
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen. Zunächst müssen Sie Ihr Kind aber an der zuständigen Schule anmelden, auch dann, wenn es eine Privatschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Ablauf Schulanmeldung
1. Melden Sie Ihr Kind für das kommende Schuljahr 2024/2025 im Zeitraum vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen.
2. Füllen Sie den Anmeldebogen aus und bringen ihn ausgedruckt und unterschrieben zur Schulanmeldung mit. Dort geben Sie den Anmeldebogen ab.
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es im Jahr 2024 eingeschult. Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt.
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen. Zunächst müssen Sie Ihr Kind aber an der zuständigen Schule anmelden, auch dann, wenn es eine Privatschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Ablauf Schulanmeldung
1. Melden Sie Ihr Kind für das kommende Schuljahr 2024/2025 im Zeitraum vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen.
2. Füllen Sie den Anmeldebogen aus und bringen ihn ausgedruckt und unterschrieben zur Schulanmeldung mit. Dort geben Sie den Anmeldebogen ab.
- Alternativ liegt der Anmeldebogen auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn direkt vor Ort bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
Voraussetzungen
-
Anmeldezeitraum
Vom 9.Oktober bis 20. Oktober 2023 müssen Sie Ihr Kind in der zuständigen Schule anmelden. -
Ihr Kind ist schulpflichtig
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es ab dem 1. August 2024 schulpflichtig. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind im Anmeldezeitraum in der für Sie zuständigen Grundschule oder Gemeinschaftsschule an. Die zuständige Grundschule für Ihr Kind wird Ihnen vom Bezirksschulamt mitgeteilt. -
Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder
Ihr Kind kann vorzeitig eingeschult werden, wenn es im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 geboren ist. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht ihres Bezirks. Ihr Kind kann dann im Schuljahr 2024/2025 vorzeitig eingeschult werden. -
Persönliche Schulanmeldung in der zuständigen Schule
Sie müssen Ihr Kind persönlich in der Schule anmelden.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldebogen zur Anmeldung an der zuständigen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
- Bringen Sie den Anmeldebogen ausgedruckt und unterschrieben zur Schulanmeldung mit und geben Sie ihn dort ab.
- Alternativ liegt der Anmeldebogen auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn auch vor Ort ausfüllen und abgeben.
-
Personalpapiere Eltern
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mit. -
Geburtsurkunde Kind
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. -
Förderunterlagen Kind
Bitte bringen Sie ggf. für die Förderung Ihres Kindes hilfreiche Unterlagen mit.
Gebühren
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Schulamt ist für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zuständig.
Bei zentral verwalteten Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.