Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
[Der Anmeldezeitraum ist am 21.10.2022 abgelaufen. Der nächste Anmeldezeitraum beginnt im Oktober 2023.]
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren ist, wird es im Jahr 2023 eingeschult. Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.
Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:
- Der Besuch der zuständigen Schule würde längerfristig gewachsene, intensive persönliche Bindungen Ihres Kindes zu anderen Kindern, besonders zu Geschwistern, beeinträchtigen.
- Sie wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachen- oder Ganztagsangebot.
- Der Besuch der gewählten Schule würde Ihnen die Betreuung Ihres Kindes wesentlich erleichtern, vor allem aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.
Hinweise zur Online-Abwicklung
- Es nehmen noch nicht alle Berliner Schulen am Online-Antrag teil. Falls Ihre zuständige Schule in diesem Jahr noch nicht dabei ist, kann sie im digitalen Antragsformular nicht ausgewählt werden. Bitte verwenden Sie dann das entsprechende PDF-Formular oder füllen Sie das Papierformular bei der Schulanmeldung aus.
- Sie können den Online-Antrag im Anmeldezeitraum der Schulanmeldung vom 10.Oktober bis 21.Oktober 2022 auch digital ausfüllen und abschicken.
- Zusätzlich müssen Sie den Online-Antrag jedoch ausdrucken, unterschreiben und in Papierform zur Schulanmeldung abgeben.
Voraussetzungen
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Anmeldezeitraum: 10.Oktober bis 21.Oktober 2022
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Ihr Kind ist schulpflichtig
Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren und ist damit ab dem 1. August 2023 schulpflichtig. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit 10. Oktober bis 21. Oktober 2022 in der für Sie zuständigen Grundschule, die Ihnen vom Bezirksschulamt mitgeteilt wird, an. -
Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder
Ihr Kind ist im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 geboren und kann im Schuljahr 2023/24 vorzeitig eingeschult werden. -
Persönliche Schulanmeldung in der zuständigen Schule
Die Online-Abwicklung ersetzt nicht die persönliche Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Schule. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer anderen Grundschule oder Privatschule planen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare"): den Online-Antrag bitte ausdrucken!
- Bringen Sie den Antrag ausgedruckt und unterschrieben zur Schulanmeldung mit und geben Sie ihn dort ab. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
- Alternativ liegt der Antrag auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
Gebühren
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Schulamt ist für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zuständig.
Bei zentral verwalteten Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
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Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
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Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
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