Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule am Standort Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Bernhard-Weiß-Straße 6 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 90227-5050
- Fax: (030)
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Dienstleistungsbeschreibung
Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
[Die Antragsfrist ist abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren ist, wird es im Jahr 2026 eingeschult. Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr Kind an der zuständigen Schule Ihres Einzugsgebiets an, auch dann, wenn Sie eine andere Schule wünschen.
2. Den Antrag zum Schulwechsel können Sie entweder in Papierform direkt bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben oder während des Anmeldezeitraums vorab online ausfüllen und absenden.
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren ist, wird es im Jahr 2026 eingeschult. Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr Kind an der zuständigen Schule Ihres Einzugsgebiets an, auch dann, wenn Sie eine andere Schule wünschen.
2. Den Antrag zum Schulwechsel können Sie entweder in Papierform direkt bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben oder während des Anmeldezeitraums vorab online ausfüllen und absenden.
- Es nehmen alle öffentlichen Berliner Schulen am Online-Antrag teil. Sie können den Online-Antrag während des Anmeldezeitraums der Schulanmeldung vom 06.10. bis 17.10.2025 digital ausfüllen und abschicken.
- Auch wenn Sie den Antrag online ausfüllen, muss dieser zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen.
Voraussetzungen
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Anmeldung während des Anmeldezeitraums
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 06.10. bis 17.10.2025 in der für Sie zuständigen Grundschule, die Ihnen vom Bezirksschulamt mitgeteilt wird, an. -
Ihr Kind ist schulpflichtig
Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren und ist damit ab dem 01.08.2026 schulpflichtig. -
Für die vorzeitige Einschulung: Ihr Kind benötigt keine Sprachförderung
- Wurde Ihr Kind zwischen dem 01.10.2020 und 31.03.2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
- Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaSta-Bogen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita. Wurde Ihr Kind nach dem 31.03.2021 geboren, kann es erst im Sommer 2027 eingeschult werden.
-
Persönliche Schulanmeldung in der zuständigen Schule
Kommen Sie bitte in Begleitung Ihres Kindes, damit es den ersten Schritt in seine neue Lernumgebung gemeinsam mit Ihnen macht. Bringen Sie bei Bedarf auch Unterstützung mit, zum Beispiel für die Übersetzung.
Der Online-Antrag ersetzt nicht die persönliche Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Schule. -
Gründe für den Wechsel an eine andere Schule
Ein Schulwechsel ist nur möglich, wenn laut Schulgesetz bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel:
- Ihr Kind hätte durch den Besuch der zuständigen Schule dauerhaft weniger persönlichen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Kindern, zu denen es eine enge Verbindung hat.
- Sie wünschen, dass Ihr Kind in eine Schule mit einem bestimmten Angebot geht. Dazu zählen etwa Fremdsprachen oder eine Ganztagsbetreuung.
- Würde Ihr Kind auf die von Ihnen gewählte Schule gehen, könnten Sie es besser betreuen, vor allem wenn Sie berufstätig sind.
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Freie Plätze an der gewünschten Schule
Der Besuch einer anderen Schule ist nur möglich, wenn sie genug freie Plätze hat. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze da sind, prüft das Schulamt jeden einzelnen Fall. Es kann dann vorkommen, dass Sie rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe genannt bekommen, die Ihr Kind gern aufnimmt.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
Während des Anmeldezeitraums vom 06.10. bis 17.10.2025 können Sie den Online-Antrag nutzen. Alternativ können Sie das PDF-Formular verwenden oder den Antrag persönlich vor Ort ausfüllen.
- Bei Online-Antragstellung: Sie können den Antrag digital ausfüllen und abschicken. Auch wenn Sie den Antrag online ausfüllen, muss dieser zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
- Alternativ liegt der Antrag auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Schulanmeldung in Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Anmeldung an der zuständigen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule (Dienstleistung)
- Broschüre zur Schulanmeldung 2026: Schulanmeldung - so geht's (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Schulamt ist für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zuständig.
Bei zentral verwalteten Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.