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Gaststättengewerbe - Weiterführung nach dem Tode des Erlaubnisinhabers anzeigen am Standort Ordnungsamt
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S42
- S41
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S+U Tempelhof
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U-Bahn
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U Alt-Tempelhof
- U6
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U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
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S+U Tempelhof
- U6
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U Paradestr.
- U6
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U Westphalweg
- U6
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U Alt-Tempelhof
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Bus
-
Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
-
Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
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Wenckebachstr.
- 170
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Berlin, Colditzstr.
- 170
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U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
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Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
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Rathaus Tempelhof
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Regionalbahn
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S Südkreuz Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
- RE5
- RB24
- RB10
- RB14
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - Weiterführung nach dem Tode des Erlaubnisinhabers anzeigen
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das erlaubnispflichtige Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Gaststättenerlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das Gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall.
Sie müssen es dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich melden, wenn Sie den erlaubnispflichtige Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes anzeigen.
Sie müssen es dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich melden, wenn Sie den erlaubnispflichtige Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes anzeigen.
Voraussetzungen
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Unveränderte Weiterführung des erlaubnispflichtigen Gaststättenbetriebes
Eine Änderung der Betriebsart oder Änderung der Räume sind von der Weiterführungsberechtigung nicht erfasst. -
Tod des Gaststätteninhabers
Die Gaststättenerlaubnis muss noch Bestand haben.
Eine Fortführung des Betriebes ist nur bei natürlichen Personen möglich, juristischen Personen (GmbH, AG oder Vereine) sind ausgenommen. -
Nachweis der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
z.B. durch Vorlage eines Erbscheins, Heiratsurkunde, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ähnliche Nachweise -
Sachkunde
Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
Die Bescheinigung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige der Weiterführung vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige über die Weiterführung der bestehenden Gaststätte
formlose Anzeige in Textform -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Sterbeurkunde
Sterbeurkunde der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers -
Nachweis als Weiterführungsberechtigte/r, Ehegatte, Lebenspartner, minderjähriger Erbe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker
Erbschein; Gerichtliche Anordnung als Nachlassverwalter; Bestallungsurkunde als Nachlasspfleger; Testamentsvollstreckerzeugnis -
Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).
Die Bescheinigung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige vorgelegt werden. -
Gewerbeanmeldung
Bei Weiterführung des Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers ist eine Gewerbeanmeldung für den Weiterführungsberechtigten zu erstatten.
Formulare
- Formloser Antrag in Textform
Gebühren
16,87 Euro bis 187,50 Euro je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Berliner Gastromat - Fragen und Antworten zum Thema Gastronomie
- Informationen der IHK Berlin zum gastronomischen Betrieb mit Alkoholausschank
- Informationen der IHK Berlin zum Umgang mit Lebensmitteln
- Informationen der IHK Berlin zur Gaststättenunterrichtung
- Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden
- Gewerbe anmelden
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Weiterführung der Gaststätte ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Gaststätte örtlich befindet.