Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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Dienstag
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9:00 bis 11:00 Uhr
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Donnerstag
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14:00 bis 17:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- X69, 197 Mehrower Allee
- S-Bahn
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- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe (also in einer festen Betriebsstätte)
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft),
Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei. Sie brauchen dann keine vorläufige Gaststättenerlaubnis.
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als drei Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Verfahrensablauf:
- Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (mit Alkoholausschank) übernehmen möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Damit Sie den Betrieb vorläufig weiter betreiben dürfen, müssen Sie eine vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen. Den Antrag müssen Sie zusammen mit der Gaststättenerlaubnis stellen. Bitte füllen Sie den Antrag online vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die vorläufige Gaststättenerlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.
Voraussetzungen
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Übernahme eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes
Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger. -
Gaststätte nicht länger als 1 Jahr geschlossen
Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis
online möglich oder schriftlich per Post -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100). -
Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
Nachweis über die tatsächliche Verfügungsberechtigung der Räume. -
Gewerbeanmeldung
Bei Übernahme des Gaststättengewerbes ist eine Gewerbeanmeldung für den Nachfolger oder die Nachfolgerin zu erstatten. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
- 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand: unbefristete Erlaubnis
- 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand: befristete Erlaubnis
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 bis 2 Wochen
Weiterführende Informationen
- Berliner Gastromat - Fragen und Antworten zum Thema Gastronomie (IHK Berlin)
- Informationen zum gastronomischen Betrieb mit Alkoholausschank (IHK Berlin)
- Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln (IHK Berlin)
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis beantragen (Dienstleistung)
- Gewerbe anmelden (Dienstleistung)
- Hinweise zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Infozettel: Mehrweg ist Gesetz! Das ändert sich mit der Mehrwegpflicht ab 2023 (Senatsverwaltung für Verbraucherschutz)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.
Für die vorläufige und die endgültige Gaststättenerlaubnis ist nur 1 Antrag zu stellen. Während der Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen im vorläufigen Verfahren kann die Gaststätte schon betrieben werden. Wenn Sie beabsichtigen die Betriebsart oder Räume der bestehenden Gaststätte zu verändern, darf die Gaststätte während der Zeit der vorläufigen Gaststättenerlaubnis nur im Umfang der bisherigen Erlaubnis betrieben werden.