Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bauartzulassung

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

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Aufgrund einer umfangreichen Systemumstellung kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei Anträgen und Gewerbemeldungen.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte) dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Bauart zugelassen hat. Diese Zulassung müssen Hersteller des Spielgerätes beantragen.
Zulassungen können befristet oder mit weiteren Auflagen verbunden erteilt werden.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat auf ihren Internetseiten technische Richtlinien veröffentlicht, in der ausführliche Informationen zum genauen Verfahrensablauf, eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Unterlagen sowie ein Antragsmuster dargestellt sind.

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen für die Zulassung von Spielgeräten
    • Die Voraussetzungen für die Zulassung von Spielgeräten sind in den §§ 12, 13 und 14 der Spielverordnung (SpielV) geregelt (siehe "Rechtsgrundlagen").
    • Für Warenspielgeräte gilt der § 14 SpielV, wonach einige der Voraussetzungen gelten, die auch bei der Zulassung von Geldspielgeräten zu beachten sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bauartzulassung
    Der Antrag muss schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingereicht werden.
  • Beschreibung des Spielgerätes
  • Bauplan des Spielgerätes
  • Bedienungsanweisung des Spielgerätes
  • technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes
  • Mustergerät
    Ein Mustergerät, das vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein sein.
  • Schriftliche Erklärung des Herstellers
    Schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV genannten Voraussetzungen erfüllt. Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form übermittelt werden.
  • Weitere Unterlagen
    Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in den herausgegebenen Technischen Richtlinien (unter "Weiterführende Informationen").

Gebühren

47,00 – 67,00 Euro (Stundensatz), Gebühr je nach Bearbeitungsdauer

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer vom Einreichen des Antrags bis zum Bescheid hängt ab von:

  • der Qualität der eingereichten Unterlagen und des Bauartmusters,
  • vom während der Prüfung festgestellten Änderungsbedarf und
von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge.

Hinweise zur Zuständigkeit

Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Abbestraße 2–12
10587 Berlin