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Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung в месте Beihilfestelle
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Landesverwaltungsamt
- Beihilfestelle
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Тел.: (030) 90139-6060
- Факс: (030) 9028-3541
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
Время работы
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Среда
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Четверг
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
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Пятница
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Hinweis:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Транспорт
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Konstanzer Str.
- U7
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U Blissestr.
- U7
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung
Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Требования
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
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Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).
Erforderliche Unterlagen
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Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
- über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
- über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
- weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
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Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
Гонорары
keine