Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle
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- Landesverwaltungsamt
- Beihilfestelle
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Mittwoch
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Freitag
-
09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Hinweis:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung
Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Voraussetzungen
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Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin -
Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).
Erforderliche Unterlagen
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Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
- über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
- über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
- weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
-
Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
Gebühren
keine