Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle

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Kontakt

  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampe rechts neben dem Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
      13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
  • Mittwoch

      13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
  • Freitag

      09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Hinweis:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung

Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
    oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
  • Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
    Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).

Erforderliche Unterlagen

  • Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
    • über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
    • über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
    • weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
  • Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
    Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.

Gebühren

keine