Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Voraussetzungen
Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).
Erforderliche Unterlagen
Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.