Beihilfe zu Psychotherapie, Reha-Maßnahmen, Zahnbehandlungen - Auskunftserteilung

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Neues Dienstleistungsangebot

Hier werden ausschließlich Antworten zu den antragsbedingten Beihilfeangelegenheiten mit den Schwerpunkten Anträge zu Psychotherapeutischen Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen (ambulante-/stationäre Reha), zahnärztliche Heil – und Kostenpläne (inklusive kieferorthopädische Behandlungen) angeboten.

Für weitere Fragen zur Beihilfegewährung, Beihilfeansprüchen, erteilten Bescheiden usw. nutzen Sie bitte wie bisher die angebotenen Sprechzeiten (Dienstags oder Freitags) unter der Dienstleistung „Beihilfe zu Krankheitskosten“ oder die im Internet (https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/) zur Verfügung gestellten Informationen.

Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag und Kostenvoranschläge zur Zahnbehandlung (inklusive kieferorthopädischer Behandlungen)
    zur Beantragung einer zahnärztlichen Behandlungsmaßnahme sind neben dem Antragsformular ärztliche Unterlagen (Heil- und Kostenpläne) aus denen die Notwendigkeit der Maßnahme hervorgeht, beizubringen
  • Antrag auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnehme
    zur Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme sind neben dem Antragsformular ärztliche Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit der Maßnahme hervorgeht, beizubringen
  • Antrag auf Genehmigung einer Psychotherapie
    zur Beantragung der Genehmigung einer Behandlung sind neben dem Antragsformular ärztliche Unterlagen (Konsiliarbericht, verschlossene ärztliche Stellungnahme) beizubringen
  • evtl. erteilte Bescheide
  • Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer

Gebühren

keine

Für Sie zuständig

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