Beihilfe zu Psychotherapie, Reha-Maßnahmen, Zahnbehandlungen - Auskunftserteilung
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
Voraussetzungen
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag und Kostenvoranschläge zur Zahnbehandlung (inklusive kieferorthopädischer Behandlungen)
zur Beantragung einer zahnärztlichen Behandlungsmaßnahme sind neben dem Antragsformular ärztliche Unterlagen (Heil- und Kostenpläne) aus denen die Notwendigkeit der Maßnahme hervorgeht, beizubringen -
Antrag auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnehme
zur Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme sind neben dem Antragsformular ärztliche Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit der Maßnahme hervorgeht, beizubringen -
Antrag auf Genehmigung einer Psychotherapie
zur Beantragung der Genehmigung einer Behandlung sind neben dem Antragsformular ärztliche Unterlagen (Konsiliarbericht, verschlossene ärztliche Stellungnahme) beizubringen - evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
Formulare
Gebühren
keine