Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen

Über die Eintragung in:
  1. die Handwerksrolle,
  2. das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
  3. das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
stellt die zuständige Handwerkskammer eine Bescheinigung aus.

In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).

Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Eintragung bei der Handwerkskammer

Erforderliche Unterlagen

  • Handwerkskarte/Gewerbekarte
    Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Bescheinigung erhalten Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin.

Für Sie zuständig