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99058033012000
Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
Über die Eintragung in:
- die Handwerksrolle,
- das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
- das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Eintragung bei der Handwerkskammer
Erforderliche Unterlagen
-
Handwerkskarte/Gewerbekarte
Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Bescheinigung erhalten Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin.