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Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen am Standort Handwerkskammer Berlin - Gewerberecht

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Öffnungszeiten

Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
10 bis 18 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. Um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus so weit wie möglich zu verringern, prüfen Sie bitte, ob ein persönlicher Besuch unbedingt notwendig ist. Anderenfalls nehmen Sie bitte zunächst unbedingt telefonischen Kontakt zu der entsprechenden Fachabteilung auf.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen

Über die Eintragung in:

  1. die Handwerksrolle,
  2. das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
  3. das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
stellt die zuständige Handwerkskammer eine Bescheinigung aus.

In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).

Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.

Voraussetzungen

  • Eintragung bei der Handwerkskammer

Erforderliche Unterlagen

  • Handwerkskarte/Gewerbekarte
    Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Bescheinigung erhalten Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin.