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Vermittlerregister IHK - Löschung melden
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzeigen.
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Vermittlerregister eingetragen und geben Ihre Tätigkeit auf.
Erforderliche Unterlagen
-
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
(ausgefülltes Antragsformular) -
Ggf. Gewerbeabmeldung
Kopie der Gewerbeabmeldung -
Ggf. Registerauszug
Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
Gebühren
35,00 Euro je Person
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern – Nr. 2. ff.)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Entgegennahme des Antrags erfolgt durch das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt. Die Löschung aus dem Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.