Vermittlerregister IHK - Löschung melden

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.

In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
einzutragen, solange Sie aktiv gewerblich tätig sind.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Erlaubnsibehörde anzeigen.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Löschung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet die Löschungsmeldung an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registerlöschung.
  4. Die vollzogene Löschung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Vermittlerregister eingetragen und geben Ihre Tätigkeit auf.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
    (ausgefülltes Antragsformular)
  • Ggf. Gewerbeabmeldung
    Kopie der Gewerbeabmeldung
  • Ggf. Registerauszug
    Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.

Gebühren

35,00 Euro je Person

Hinweise zur Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Berlin
Die Löschung im Vermittlerregister für Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d GewO), können Sie direkt bei der Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.

Ordnungsamt
Die Löschung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird dann vom Ordnungsamt an die Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald die Löschung auch bei der Erlaubnisbehörde erfasst sind.

Die Löschung aus dem Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.

Für Sie zuständig

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