Vermittlerregister IHK - Löschung melden

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen, solange Sie aktiv gewerblich tätig sind.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Vermittlerregister eingetragen und geben Ihre Tätigkeit auf.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
    (ausgefülltes Antragsformular)
  • Ggf. Gewerbeabmeldung
    Kopie der Gewerbeabmeldung
  • Ggf. Registerauszug
    Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.

Gebühren

35,00 Euro je Person

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Entgegennahme des Antrags erfolgt durch das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt. Die Löschung aus dem Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.

Für Sie zuständig