Vermittlerregister IHK - Löschung melden am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis auf postalischen Versand!

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund einer aktuellen Systemumstellung in den Fachbereichen Gewerbe der Berliner Ordnungsämter Ihre angezeigten Gewerbemeldungen - ohne Nutzung eines BundID-Kontos - per Post bestätigt werden müssen.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Dienstag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Mittwoch

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Donnerstag

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Freitag

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • M171
  • S-Bahn

    • Neukölln: S41, S42
  • U-Bahn

    • Grenzallee: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Vermittlerregister IHK - Löschung melden

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.

In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
einzutragen, solange Sie aktiv gewerblich tätig sind.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Erlaubnsibehörde anzeigen.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Löschung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet die Löschungsmeldung an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registerlöschung.
  4. Die vollzogene Löschung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Vermittlerregister eingetragen und geben Ihre Tätigkeit auf.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
    (ausgefülltes Antragsformular)
  • Ggf. Gewerbeabmeldung
    Kopie der Gewerbeabmeldung
  • Ggf. Registerauszug
    Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.

Gebühren

35,00 Euro je Person

Hinweise zur Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Berlin
Die Löschung im Vermittlerregister für Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d GewO), können Sie direkt bei der Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.

Ordnungsamt
Die Löschung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird dann vom Ordnungsamt an die Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald die Löschung auch bei der Erlaubnisbehörde erfasst sind.

Die Löschung aus dem Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.