Vermittlerregister IHK - Löschung melden am Standort Ordnungsamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Fachbereich Gewerbe und Märkte
- Tel.: (030) 90277 4888
- Fax: (030) 90277 4611
- E-Mail: gewerbe@ba-ts.berlin.de
Ansprechpartner
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Tempelhof
- S46
- S42
- S47
-
S+U Tempelhof
-
U-Bahn
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U Alt-Tempelhof
- U6
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U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
-
S+U Tempelhof
- U6
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U Ullsteinstr.
- U6
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U Paradestr.
- U6
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U Westphalweg
- U6
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U Alt-Tempelhof
-
Bus
-
Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
-
Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
-
Wenckebachstr.
- 170
-
Berlin, Colditzstr.
- 170
-
U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
-
Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
-
Rathaus Tempelhof
-
Regionalbahn
-
S Südkreuz Bhf
- FEX
- RB10
- RE8
- RE20
- RE3
- RE5
- RE4
- RE85
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Vermittlerregister IHK - Löschung melden
In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Erlaubnsibehörde anzeigen.
Verfahrensablauf:
- Sie melden die Löschung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
- Die Erlaubnisbehörde leitet die Löschungsmeldung an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
- Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registerlöschung.
- Die vollzogene Löschung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.
Voraussetzungen
- Sie sind im Vermittlerregister eingetragen und geben Ihre Tätigkeit auf.
Erforderliche Unterlagen
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Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
(ausgefülltes Antragsformular) -
Ggf. Gewerbeabmeldung
Kopie der Gewerbeabmeldung -
Ggf. Registerauszug
Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
Formulare
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater § 34 d GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Finanzanlagenvermittler § 34 f und Honorarfinanzanlagenvermittler § 34 h GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Immobiliardarlehensvermittler § 34 i GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
Gebühren
35,00 Euro je Person
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern – Nr. 2. ff.)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer Berlin
Die Löschung im Vermittlerregister für Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d GewO), können Sie direkt bei der Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.
Ordnungsamt
Die Löschung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird dann vom Ordnungsamt an die Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald die Löschung auch bei der Erlaubnisbehörde erfasst sind.
Die Löschung aus dem Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.