Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren am Standort Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße
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- Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
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- Fax: (030) 9023-2223
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Donnerstag
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15:00-18:00 Uhr: zusätzlich Info- und Rechtsantragsstellen -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!
Hinweis für Terminkunden
Bei Terminen bitte die Zeitverzögerung durch Sicherheitskontrollen beachten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U Klosterstr.
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Littenstr.
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Regionalbahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren
Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
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Beauftragung mit einer Übersetzung
Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.
Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine