Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) abholen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Abholung fertiger Dokumente
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde - Abholung fertiger Dokumente
- Puttkamerstraße 16 - 18 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 90269-2300
- Fax: (030) 9028-3452
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Freitag
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07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U Kochstraße/Checkpoint Charlie: M 29 Wilhelmstraße/Kochstraße: M 29
- U-Bahn
-
- Kochstraße: U6
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) abholen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) wird vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Referat III C ausgestellt. Sobald ihr Antrag dort bearbeitet wurde, werden Sie vom LABO darüber schriftlich informiert und gebeten, einen Termin zur Abholung zu vereinbaren. Bitte buchen Sie nur einen Termin, wenn Sie dazu aufgefordert wurden!
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann bei allen Berliner Bürgerämtern beantragt werden. Für Informationen / Termine zur Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) benutzen Sie bitte die Links unter „Weiterführende Informationen“." Ab dem 01.10.2019 ist eine Abholung nur mit Termin möglich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann bei allen Berliner Bürgerämtern beantragt werden. Für Informationen / Termine zur Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) benutzen Sie bitte die Links unter „Weiterführende Informationen“." Ab dem 01.10.2019 ist eine Abholung nur mit Termin möglich.
Voraussetzungen
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Antrag abgeschlossen
Sie wurden über die Bearbeitung ihres Antrages schriftlich informiert und gebeten, einen Termin zur Abholung zu vereinbaren - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Vorlage des Führerscheins
- Personenbeförderungsschein (bei Verlängerung)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
15 Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde - 4. OG - möglich.