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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Ersatz
Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach Verlust oder Diebstahl.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden. -
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
-
ggf. Karteikartenabschrift
Wenn der verlorene Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht in Berlin ausgestellt wurde, benötigt das Führerscheinbüro Ihre Daten von der Ausstellungsbehörde des verlorenen Führerscheines zur Fahrgastbeförderung (Karteikartenabschrift).
Sie können die Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins zur Fahrgastbeförderung vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an das Führerscheinbüro Berlin bitten. Ein Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unten als Link.
Gebühren
41,30 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten