Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Ersatz beantragen
Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach Verlust oder Diebstahl.
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
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ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
- Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung ausgestellt wurde.
- Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
Sachgebiet IV C 41
Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin
Gebühren
42,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Termine können über das Kontaktformular angefragt werden.
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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