Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Schöneberg
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Kontakt
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66-67 , 10823 Berlin
- Tel.: (030) 90159 - 0
- Fax: (030) 90159 - 429
- E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de
Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Öffnungszeiten
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-
9:00 - 13:00
-
Dienstag
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9:00 - 13:00
-
Mittwoch
-
9:00 - 13:00
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleiben die nachfolgenden Sachbereiche jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Geschäftsstellen ist hiervon betroffen: Standesamtssachen und Transsexuellensachen -
Donnerstag
-
9:00 - 13:00
-
Freitag
-
9:00 - 13:00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
An folgenden Tagen bleibt unsere Infostelle geschlossen:
10.05.2024
04.10.2024
23.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
02.01.2025
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
An folgenden Tagen bleibt unsere Infostelle geschlossen:
10.05.2024
04.10.2024
23.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
02.01.2025
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Grunewaldstraße: M46 Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)
- U-Bahn
-
- Eisenacher Straße: U7 Bayerischer Platz: U7 Bayerischer Platz: U4
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben
Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Voraussetzungen
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Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen - Fotokopie Ihres Personalausweises
-
Mitteilung der aktuellen Anschrift
Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach -
Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers -
Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers -
Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
keine Angabe
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.
und den Bezirk Schöneberg