Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

Beim Amtsgericht Schöneberg kann unbar mit Debitkarte (Girocard (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden.

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleiben die nachfolgenden Sachbereiche jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Geschäftsstellen ist hiervon betroffen: Standesamtssachen und Transsexuellensachen
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

An folgenden Tagen bleibt unsere Infostelle geschlossen:
10.05.2024
04.10.2024
23.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
02.01.2025

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Grunewaldstraße: M46 Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)
U-Bahn
  • Eisenacher Straße: U7 Bayerischer Platz: U7 Bayerischer Platz: U4

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben

Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.

Voraussetzungen

  • Eintrag im Schuldnerverzeichnis
    Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
    Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen
  • Fotokopie Ihres Personalausweises
  • Mitteilung der aktuellen Anschrift
    Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach
  • Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
    z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
  • Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
    z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
  • Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
    Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......

Gebühren

gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine Angabe

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.

und den Bezirk Schöneberg

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.