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Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass beantragen
In Berlin dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt für Verkaufsstellen das Berliner Ladenöffnungsgesetz:
Verkaufsstellen dürfen zusätzlich aus Anlass besonderer Ereignisse (wie z.B. ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen.
Ausnahmen sind nicht möglich für besondere Sonn- und Feiertage wie zum Beispiel:
Neujahr, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingssonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, den 24. Dezember wenn er auf einen Adventssonntag fällt und die Feiertage im Dezember und nicht mehr als an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat.
- Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen
- Verkaufsstellen mit einem besonderen Sortiment
- Besondere Verkaufsstellen wie
- Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7-18 Uhr öffnen.
- Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Verkaufsstellen dürfen zusätzlich aus Anlass besonderer Ereignisse (wie z.B. ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen.
Ausnahmen sind nicht möglich für besondere Sonn- und Feiertage wie zum Beispiel:
Neujahr, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingssonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, den 24. Dezember wenn er auf einen Adventssonntag fällt und die Feiertage im Dezember und nicht mehr als an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Besonderes Ereignis/Anlass für eine Sonn-/Feiertagsöffnung
Dies können insbesondere Firmenjubiläen oder Straßenfeste oder vergleichbare Anlässe sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige der beabsichtigten Sonn-/Feiertagsöffnung
Online möglich oder Sie reichen die Anzeige schriftlich per Post ein.
Für die schriftliche Anzeige:
- Formlose Anzeige, unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform
- Nutzen Sie bitte den Mustervordruck für die Anzeige (siehe Formulare)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige auf Ausnahme vom Berliner Ladenöffnungsgesetz ist bei dem für die Verkaufsstelle zuständigen Ordnungsamt zu stellen.