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Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass anzeigen am Standort Ordnungsamt

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.9km
S+U Tempelhof
- S41
- S42
- S45
- S46
-
0.9km
S+U Tempelhof
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- U6
-
0.3km
U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
-
0.8km
S+U Tempelhof
- U6
-
1km
U Ullsteinstr.
- U6
-
1.7km
U Paradestr.
- U6
-
1.8km
U Westphalweg
- U6
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
0.2km
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
-
0.6km
Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
0.7km
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
0.7km
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
-
0.7km
Wenckebachstr.
- 170
-
0.7km
Berlin, Colditzstr.
- 170
-
0.7km
U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
-
0.8km
Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
-
0.1km
Rathaus Tempelhof
- Regionalbahn
-
-
2km
S Südkreuz Bhf
- RE15
- RE21
- RE4
- RE8
- RB10
- RB14
- RE3
- RE5
-
2km
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass anzeigen
In Berlin dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt für Verkaufsstellen das Berliner Ladenöffnungsgesetz:
Verkaufsstellen dürfen zusätzlich aus Anlass besonderer Ereignisse (wie z.B. ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen.
Ausnahmen sind nicht möglich für besondere Sonn- und Feiertage wie zum Beispiel:
Neujahr, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingssonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, den 24. Dezember wenn er auf einen Adventssonntag fällt und die Feiertage im Dezember und nicht mehr als an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat.
- Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen
- Verkaufsstellen mit einem besonderen Sortiment
- Besondere Verkaufsstellen wie
- Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7-18 Uhr öffnen.
- Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Verkaufsstellen dürfen zusätzlich aus Anlass besonderer Ereignisse (wie z.B. ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen.
Ausnahmen sind nicht möglich für besondere Sonn- und Feiertage wie zum Beispiel:
Neujahr, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingssonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, den 24. Dezember wenn er auf einen Adventssonntag fällt und die Feiertage im Dezember und nicht mehr als an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Besonderes Ereignis/Anlass für eine Sonn-/Feiertagsöffnung
Dies können insbesondere Firmenjubiläen oder Straßenfeste oder vergleichbare Anlässe sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige der beabsichtigten Sonn-/Feiertagsöffnung
Online möglich oder Sie reichen die Anzeige schriftlich per Post ein.
Für die schriftliche Anzeige:
- Formlose Anzeige, unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform
- Nutzen Sie bitte den Mustervordruck für die Anzeige (siehe Formulare)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige auf Ausnahme vom Berliner Ladenöffnungsgesetz ist bei dem für die Verkaufsstelle zuständigen Ordnungsamt zu stellen.