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Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Öffnungszeiten

Montag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Dienstag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Mittwoch
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Donnerstag
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Freitag
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Ladenöffnungszeiten - Ausnahmen aus besonderem Anlass beantragen

In Berlin dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt für Verkaufsstellen das Berliner Ladenöffnungsgesetz:

  • Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen
ausschließlich Andenken, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiseführer, Tabakwaren, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke, Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten, dürfen an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Ausnahme gilt nur, wenn eine Verkaufsstelle auch an allen anderen Tagen der Woche ausschließlich diesen Bedarf für Touristen verkauft.

  • Verkaufsstellen mit einem besonderen Sortiment
wie Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 16 Uhr öffnen.

  • Besondere Verkaufsstellen wie
Tankstellen, Apotheken oder Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Fernbahnhöfen, Verkehrsflughäfen und Reisebusterminals dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

  • Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7-18 Uhr öffnen.

  • Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Das Land Berlin kann für maximal acht Sonn- oder Feiertage im Jahr eine berlinweite Ladenöffnung von 13 bis 20 Uhr zulassen. Diese Termine werden öffentlich im Amtsblatt bekannt gegeben.

Verkaufsstellen dürfen zusätzlich aus Anlass besonderer Ereignisse (wie z.B. ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen.

Ausnahmen sind nicht möglich für besondere Sonn- und Feiertage wie zum Beispiel:
Neujahr, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingssonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, den 24. Dezember wenn er auf einen Adventssonntag fällt und die Feiertage im Dezember und nicht mehr als an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat.

Voraussetzungen

  • Besonderes Ereignis/Anlass für eine Sonn-/Feiertagsöffnung
    Dies können insbesondere Firmenjubiläen oder Straßenfeste oder vergleichbare Anlässe sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der beabsichtigten Sonn-/Feiertagsöffnung
    • Formlose Anzeige, unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform
    • Nutzen Sie bitte den Mustervordruck für die Anzeige (siehe Formulare)

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige auf Ausnahme vom Berliner Ladenöffnungsgesetz ist bei dem für die Verkaufsstelle zuständigen Ordnungsamt zu stellen.