Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen (zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen) in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Keine Erlaubnis hingegen benötigen Darbietungen, die künstlerischer, akrobatischer oder sportlicher Art sind.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
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Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Die für die Veranstaltung genutzten Räume müssen für die Art und dem Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein.
Erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch
online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
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Gewerbezentralregisterauszug - natürliche Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch
online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
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Gewerbezentralregisterauszug - juristische Person
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Sie kann auch
online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
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Grundrisszeichnung
Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1:100)
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baurechtliche Nutzungsberechtigung
Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort.
Gebühren
- 100 bis 1500 Euro, je nach Aufwand
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Erlaubnis ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Neukölln
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick