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Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1, 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
-
Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Botanischer Garten
- S1
-
0.8km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.6km
S Botanischer Garten
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- U9
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- Bus
-
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- 188
- M48
- N88
-
0.2km
Braillestr.
- 188
- M48
- N88
-
0.4km
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.5km
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
0.5km
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen (zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen) in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Keine Erlaubnis hingegen benötigen Darbietungen, die künstlerischer, akrobatischer oder sportlicher Art sind.
Keine Erlaubnis hingegen benötigen Darbietungen, die künstlerischer, akrobatischer oder sportlicher Art sind.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die antragsstellende Person hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Die für die Veranstaltung genutzten Räume müssen für die Art und dem Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn die antragsstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Grundrisszeichnung
Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1:100) -
baurechtliche Nutzungsberechtigung
Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
100,00 bis 1.500,00 Euro: je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.