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Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S42
- S41
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S+U Tempelhof
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U-Bahn
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U Alt-Tempelhof
- U6
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U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
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S+U Tempelhof
- U6
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U Ullsteinstr.
- U6
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U Paradestr.
- U6
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U Westphalweg
- U6
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U Alt-Tempelhof
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Bus
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Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
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Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
-
Wenckebachstr.
- 170
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Berlin, Colditzstr.
- 170
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U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
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Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
-
Rathaus Tempelhof
-
Regionalbahn
-
S Südkreuz Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
- RE5
- RB24
- RB10
- RB14
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende Finanzierungshilfen vermitteln will (Immobiliardarlehensvermittler) oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Honorar-Immobiliardarlehensberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hierunter fallen typische Immobilienfinanzierungen (Hausbau, Haus- oder Wohnungskauf, Um- oder Anbau oder Sanierungsmaßnahmen, Darlehen zur Sicherung einer Immobilie). Die Vermittlung von Bausparverträgen wird hiervon nicht erfasst.
Arbeitnehmer von Immobiliardarlehensvermittlern, die in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen ebenfalls in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").
Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater ausüben. Sie müssen sich für eine der beiden Tätigkeitsarten entscheiden, die dann auch im Vermittlerregister ersichtlich ausgewiesen ist.
Für die Vermittlung von sonstigen Verbraucherdarlehen ist eine Erlaubnis als Darlehensvermittler nach § 34c GewO erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").
Für die Vermittlung von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO (siehe „Weiterführende Informationen").
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Hierunter fallen typische Immobilienfinanzierungen (Hausbau, Haus- oder Wohnungskauf, Um- oder Anbau oder Sanierungsmaßnahmen, Darlehen zur Sicherung einer Immobilie). Die Vermittlung von Bausparverträgen wird hiervon nicht erfasst.
Arbeitnehmer von Immobiliardarlehensvermittlern, die in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen ebenfalls in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").
Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater ausüben. Sie müssen sich für eine der beiden Tätigkeitsarten entscheiden, die dann auch im Vermittlerregister ersichtlich ausgewiesen ist.
Für die Vermittlung von sonstigen Verbraucherdarlehen ist eine Erlaubnis als Darlehensvermittler nach § 34c GewO erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").
Für die Vermittlung von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO (siehe „Weiterführende Informationen").
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind. -
Ausreichender Versicherungsschutz
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb. -
Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (Immobiliardarlehensvermittler)
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe „Weiterführende Informationen") -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe „Weiterführende Informationen").
-
Sachkundenachweis
IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation. -
Berufshaftfpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Immobiliardarlehensvermittler.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein und muss den europarechtlichen Anforderungen der Berufshaftpflichtversicherungen für Kreditvermittler entsprechen. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
90,00 bis 1740,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 Monat
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Immobiliardarlehensvermittler (IHK Berlin)
- Information zum Vermittlerregister (DIHK)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (zentrales Vollstreckungsportal der Länder)
- Insolvenzbekanntmachungen online (Justizportal der Länder)
- Suche des zuständigen Gerichts (zentrales Orts- und Gerichtsverzeichnis)
- Hinweise zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Erlaubnis als Darlehensvermittler gem. § 34c GewO (Dienstleistung)
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO (Dienstleistung)
- Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.