Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

Das Register enthält folgende Daten:
  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Vermittler zugelassen ist.

Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Eintragung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet den Registerantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registereintragung.
  4. Die Eintragung im Vermittlerregister wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Voraussetzungen

  • 1.a) Sie besitzen eine Erlaubnis als:
    Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
    Oder
  • 1.b) Sie sind von der Erlaubnispflicht befreit worden
    betrifft vor allem produktakzessorische Versicherungsvermittler
    Und
  • 2. Sie üben die Tätigkeit aktiv gewerblich aus
  • Hinweis
    Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Registrierungsantrag
    ausgefülltes Antragsformular (unter "Formulare")
  • Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung
    Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
  • Gewerbeanzeige
    Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Ggf. Registerauszug
    Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
  • Ggf. bei grenzüberschreitender Tätigkeit
    Falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich das Formular "Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat" (unter "Formulare")

Gebühren

  • 35,00 bis 155,00 Euro, je nach Art der Registereintragung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Eintragung in das Vermittlerregister für

  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
können Sie direkt bei der registerführenden Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.

Die Eintragung in das Vermittlerregister für
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird an die registerführende Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald geprüft ist, ob Sie die nötigen Voraussetzungen für die Erlaubnis erfüllen.

Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.

Für Sie zuständig

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