Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen
Voraussetzungen
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Bei Drittauskunft: rechtliches Interesses
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder vor Ort. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt. -
Identitätsnachweis
Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei einem mündlichen Antrag vor. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen. -
Bei Drittauskunft: Nachweis über das rechtliche Interesse
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.
Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.
Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.