Familiengerichtliches Verfahren - Beratung und Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren erhalten am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12691 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4588
- Fax: (030) 90293-4587
- E-Mail: RSD.HOst@ba-mh.berlin.de
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Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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15:00 - 18:00 Uhr
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Familiengerichtliches Verfahren - Beratung und Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren erhalten
Das Jugendamt bietet Ihnen als sorgeberechtigte Person Beratung an, um Konflikte bezüglich Ihres Kindes möglichst frühzeitig zu lösen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
In familiengerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei Streitigkeiten um das Sorgerecht, den Umgang oder den Aufenthalt Ihres Kindes, spielt das Jugendamt eine wichtige Rolle. Wenn bereits ein Verfahren beim Familiengericht eröffnet ist, kann das Jugendamt Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen und Ihnen bei der Entwicklung von einvernehmlichen Lösungen helfen.
Verfahrensablauf
1. Das Jugendamt wird in familiengerichtlichen Verfahren vom Familiengericht beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Das Jugendamt hat dabei die Aufgabe, das Wohl Ihres Kindes zu schützen und darauf hinzuwirken, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, die den Bedürfnissen und Interessen Ihres Kindes entspricht. Hierfür findet ein intensiver Austausch zwischen Ihnen, dem Jugendamt und dem Gericht statt.
2. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann das Jugendamt Sie unterstützen. Es kann die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen begleiten, um weitere Konflikte zu verhindern. Das Jugendamt kann Ihnen zudem Mediation und Beratung anbieten, um die Kommunikation zwischen Ihnen und allen Beteiligten zu fördern.
In familiengerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei Streitigkeiten um das Sorgerecht, den Umgang oder den Aufenthalt Ihres Kindes, spielt das Jugendamt eine wichtige Rolle. Wenn bereits ein Verfahren beim Familiengericht eröffnet ist, kann das Jugendamt Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen und Ihnen bei der Entwicklung von einvernehmlichen Lösungen helfen.
Verfahrensablauf
1. Das Jugendamt wird in familiengerichtlichen Verfahren vom Familiengericht beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Das Jugendamt hat dabei die Aufgabe, das Wohl Ihres Kindes zu schützen und darauf hinzuwirken, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, die den Bedürfnissen und Interessen Ihres Kindes entspricht. Hierfür findet ein intensiver Austausch zwischen Ihnen, dem Jugendamt und dem Gericht statt.
2. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann das Jugendamt Sie unterstützen. Es kann die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen begleiten, um weitere Konflikte zu verhindern. Das Jugendamt kann Ihnen zudem Mediation und Beratung anbieten, um die Kommunikation zwischen Ihnen und allen Beteiligten zu fördern.
Voraussetzungen
- Antrag von Eltern beim Familiengericht
- Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht
Erforderliche Unterlagen
- Anfrage des Gerichtes
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Nachweis über Sorgerechtsregelungen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall.
Es bestehen keine allgemeingültigen Fristen. Gegebenenfalls werden Ihnen im Rahmen des Verfahrens Fristen vom Familiengericht gesetzt.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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