Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt informiert das Familiengericht über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, sofern es die Gefährdung nicht anderweitig abwenden kann.
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.
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