Hilfen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder geistigen Behinderung
Sozialpsychiatrische Dienste bieten:
- Information und Beratung für Betroffene, Angehörige, das soziale Umfeld, Helfer, Institutionen, Hausverwaltungen, rechtliche Betreuer und andere
- Einleitung, Vermittlung und Organisation vielfältiger Hilfen
- Krisenhilfe, notfallpsychiatrische Versorgung einschließlich der Unterbringung nach dem Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- Begutachtung von Eingliederungshilfemaßnahmen
- Erstellung von Betreuungsgutachten
Voraussetzungen
- Keine
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Neuntes Buch (IX)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (XII)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt des Wohnbezirkes des Betroffenen in Anspruch genommen werden.